OR Art. 3–5 · 375

Die Offerte digital unterschreiben lassen

Eine Offerte braucht zu ihrer Gültigkeit gar keine Unterschrift — und bindet Sie trotzdem, oft länger als gedacht. Wer beides weiss, verhandelt anders. Diese Seite erklärt die Fristen, den Unterschied zum Kostenvoranschlag und wie die Freigabe digital sauber dokumentiert wird.

Kurz beantwortet

Muss eine Offerte unterschrieben werden?
Nein. Offerten sind formfrei (Art. 11 OR). Der Vertrag kommt durch die Annahme zustande — auch per E-Mail oder Klick. Die Unterschrift dient dem Beweis, nicht der Gültigkeit.
Wie lange bin ich an meine Offerte gebunden?
Mit angegebener Gültigkeitsdauer: bis zu deren Ablauf (Art. 3 OR). Ohne Frist unter Abwesenden: bis zum Zeitpunkt, in dem eine rechtzeitig abgesandte Antwort eintreffen müsste (Art. 5 OR) — eine unbestimmte, aber keineswegs unendliche Frist.
Wie werde ich die Bindung los?
Indem Sie sie von Anfang an begrenzen: eine Gültigkeitsdauer angeben, oder die Offerte ausdrücklich als freibleibend bezeichnen (Art. 7 OR).
Offerte oder Kostenvoranschlag?
Zwei verschiedene Dinge. Eine Offerte nennt einen verbindlichen Preis. Ein ungefährer Kostenvoranschlag tut das nicht — wird er übermässig überschritten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten (Art. 375 OR).
Welche Signatur genügt?
Für die formfreie Offerte genügt die einfache elektronische Signatur. Entscheidend ist nicht die Stufe, sondern was daneben dokumentiert ist: verifizierte Identität, Zeitstempel, unveränderte Fassung.

Die Offerte ist ein Antrag — und Anträge binden

Im Alltag gilt die Offerte als unverbindliches Angebot, über das man dann verhandelt. Rechtlich ist sie das nicht. Sie ist ein Antrag im Sinne von Art. 3 ff. OR, und ein Antrag bindet die Person, die ihn stellt. Nimmt die Gegenseite fristgerecht an, ist der Vertrag geschlossen — ohne weiteres Zutun, ohne Gegenzeichnung, ohne Auftragsbestätigung.

Das ist die Stelle, an der Betriebe regelmässig überrascht werden: Eine drei Monate alte Offerte wird angenommen, die Materialpreise sind inzwischen gestiegen, und die Bindung besteht trotzdem. Nicht weil jemand etwas falsch gemacht hätte, sondern weil niemand eine Frist gesetzt hat.

Wie lange die Bindung dauert

Das OR unterscheidet drei Konstellationen. Die dritte ist die unangenehme, weil sie keine feste Zahl nennt.

Der praktische Schluss ist einfach: Eine Gültigkeitsdauer auf der Offerte ist keine Formalie, sondern das Instrument, mit dem Sie die Bindung selbst begrenzen. «Gültig bis 30. September 2026» beendet jede Diskussion darüber, was eine angemessene Frist gewesen wäre.

Offerte oder Kostenvoranschlag — nicht dasselbe

Beide Begriffe werden im Sprachgebrauch vermischt, und die Verwechslung ist teuer. Eine Offerte nennt einen Preis, an den Sie sich binden. Ein Kostenvoranschlag im Sinne von Art. 375 OR ist eine ungefähre Schätzung — und genau darin liegt sein Risiko: Wird der ungefähre Ansatz unverhältnismässig überschritten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Bei Arbeiten auf Grund und Boden des Bestellers, wo ein Rücktritt sinnlos wäre, kommt stattdessen eine angemessene Herabsetzung der Vergütung in Betracht.

Für Betriebe, die vor Ort schätzen und später abrechnen, ist das die zentrale Weichenstellung. Wer «Kostenvoranschlag» auf ein Dokument schreibt, das eigentlich eine verbindliche Offerte sein soll, verschenkt Sicherheit. Wer «Offerte» schreibt, obwohl der Aufwand noch gar nicht absehbar ist, bindet sich an eine Zahl, die er nicht kennt.

Was auf eine Offerte gehört

Das Gesetz schreibt für die Gültigkeit keinen Inhalt vor — der Vertrag kommt auch über eine Serviette zustande. Für Nachvollziehbarkeit und Mehrwertsteuer hat sich dennoch ein Standard etabliert:

Die Freigabe dokumentieren, nicht nur einholen

Weil die Offerte formfrei ist, geht es bei der Unterschrift ausschliesslich um Beweisbarkeit. Und die entscheidet sich nicht an der Signaturstufe, sondern an drei Fragen: Welche Fassung wurde angenommen? Wer hat sie angenommen? Und lässt sich zeigen, dass das Dokument seither unverändert ist?

Die übliche Praxis — PDF per Mail, Antwort «passt so, bitte ausführen» — beantwortet keine davon zuverlässig. Die Zustimmung bezieht sich auf einen Anhang, nicht auf eine identifizierbare Fassung. Sie liegt im Postfach einer Person. Und ob das PDF, das Sie heute im Ordner haben, dasselbe ist, das der Kunde damals geöffnet hat, ist nach zwei Jahren nicht mehr belegbar.

Für die grosse Mehrheit der Aufträge ist das kein Problem, weil niemand streitet. Es wird genau dann zum Problem, wenn jemand streitet — und dann ist es zu spät, die Dokumentation nachzuholen.

Wie lange Ihre Offerte Sie bindet

Situation Bindung Grundlage
Offerte mit angegebener Gültigkeitsdauer Bis zum Ablauf der Frist Art. 3 OR
Ohne Frist, unter Anwesenden (auch am Telefon) Sofortige Annahme nötig, sonst erloschen Art. 4 OR
Ohne Frist, unter Abwesenden Bis zum Eintreffen einer rechtzeitig abgesandten Antwort Art. 5 OR
Ausdrücklich als freibleibend bezeichnet Keine Bindung — kein Antrag im Rechtssinn Art. 7 OR
Ungefährer Kostenvoranschlag Keine Preisbindung; Rücktrittsrecht bei übermässiger Überschreitung Art. 375 OR

Wie athemi den Freigabeschritt löst

athemi ist keine Offertsoftware und rechnet nichts kalkulatorisch aus — die Offerte entsteht weiterhin dort, wo sie heute entsteht, oft im ERP. Was athemi übernimmt, ist der Schritt danach: sie so zuzustellen, dass die Freigabe eine belegbare Tatsache wird statt einer Zeile im Postfach.

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Häufige Fragen

Gilt eine Offerte ohne Gültigkeitsdauer unbegrenzt?

Nein, aber auch nicht nur kurz. Unter Abwesenden bleibt der Antragsteller gebunden, bis eine rechtzeitig abgesandte Antwort eintreffen müsste (Art. 5 OR). Wie lange das ist, hängt vom Geschäft ab und wird im Streitfall ausgelegt — was genau der Grund ist, eine Frist zu setzen und die Auslegung gar nicht erst nötig zu machen.

Genügt eine mündliche Zusage am Telefon?

Für die Gültigkeit ja — ein formfreier Vertrag kommt mündlich zustande. Beachten Sie aber Art. 4 OR: Unter Anwesenden, wozu das Telefonat zählt, muss der Antrag sofort angenommen werden, sonst erlischt er. Und im Streitfall steht Aussage gegen Aussage.

Was, wenn der Kunde eine geänderte Offerte zurückschickt?

Dann ist das keine Annahme, sondern ein neuer Antrag — und die Rollen drehen sich: Nun sind Sie es, der annehmen oder ablehnen kann. Praktisch heisst das, dass jede Änderung eine neue Fassung mit eigener Nummer verdient, statt kommentarlos ins bestehende Dokument einzufliessen.

Brauchen wir eine Auftragsbestätigung, wenn die Offerte angenommen wurde?

Rechtlich nicht — der Vertrag besteht bereits mit der Annahme. Praktisch ist sie trotzdem nützlich: Sie hält fest, welche Fassung gilt, und macht den Zeitpunkt des Vertragsschlusses für beide Seiten sichtbar.

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Quellen

Diese Seite fasst die gesetzliche Lage allgemein zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall eine Offerte oder ein Kostenvoranschlag vorliegt, beurteilt sich nach dem Inhalt des Dokuments und den Umständen, nicht nach seiner Überschrift.

Zuletzt geprüft: 2026-07-25