Aufbewahrungspflicht (10 Jahre)
Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz müssen 10 Jahre aufbewahrt werden — schriftlich oder elektronisch — und jederzeit innert angemessener Frist einsehbar sein.
Zentral archiviert, durchsuchbar, unabhängig von einzelnen Mitarbeitenden.
Was die 10-Jahres-Frist wirklich verlangt